Abstimmung vom 29. November 2026

Nein zur Feuerwerksinitiative? Die Argumente der Gegner im Faktencheck.

Wer über die Feuerwerksinitiative abstimmt, soll beide Seiten kennen. Hier finden Sie die wichtigsten Argumente gegen die Initiative – fair wiedergegeben und sachlich geprüft.

Transparenz: Diese Seite wird vom JA-Lager betrieben – von Mitgliedern des Initiativkomitees der Feuerwerksinitiative. Wir geben die Argumente der Gegnerinnen und Gegner nach bestem Wissen fair wieder und legen unsere Antworten offen daneben. Urteilen Sie selbst.

«Ich will mir mein Feuerwerk nicht verbieten lassen.» – «Mir gefällt das Feuerwerk am 1. August.» – «Das ist doch Tradition.» Solche Stimmen gehören zur Debatte, und wir nehmen sie ernst. Denn wer Pro und Contra zur Feuerwerksinitiative abwägt, verdient ehrliche Antworten statt Schlagworte.

Darum haben wir die häufigsten Nein-Argumente gesammelt – auch jene des Nein-Komitees, das von Unternehmen der Feuerwerksbranche getragen wird – und Punkt für Punkt geprüft. Was ist dran – und was nicht?

Die häufigsten Argumente gegen die Feuerwerksinitiative

Acht Einwände, die im Abstimmungskampf – unter anderem vom Nein-Komitee der Feuerwerksbranche – vorgebracht werden. Und was die Fakten dazu sagen.

Das sagen die Gegner
Feuerwerk am 1. August ist Schweizer Tradition und Brauchtum. Das darf man nicht verbieten.
Der Faktencheck

Die Tradition bleibt – sie wird sogar geschützt.

Die Feuerwerksinitiative verbietet den 1. August nicht. Professionelle Feuerwerke an Anlässen von überregionaler Bedeutung – etwa grosse Bundesfeiern – bleiben mit Bewilligung ausdrücklich möglich. Was wegfällt, ist die private Dauerknallerei über Wochen, die mit dem eigentlichen Brauchtum wenig zu tun hat.

Höhenfeuer, Lampionumzüge und gemeinsame Feste sind der Kern der 1.-August-Tradition – sie sind von der Initiative nicht betroffen.

Bewilligte Grossfeuerwerke und leises Feuerwerk bleiben erlaubt – die Initiative zielt nur auf laute Feuerwerkskörper in Privathand.
Das sagen die Gegner
Die Ausnahmen sind Augenwischerei: Nur noch etwa fünf Grossfeuerwerke wären erlaubt – und ein Höhenfeuerwerk ohne Lärm gibt es technisch gar nicht.
Der Faktencheck

Die Zahl «fünf» steht nirgends – sie stammt vom Nein-Komitee selbst.

Der Initiativtext nennt keine Anzahl erlaubter Feuerwerke. Er verlangt, dass professionelle Feuerwerke an Anlässen von überregionaler Bedeutung mit Bewilligung möglich bleiben. Wie viele Anlässe das sind, regeln Gesetzgeber und Kantone bei der Umsetzung – die Zahl «fünf» ist eine Interpretation des Nein-Komitees, keine Vorgabe der Initiative.

Und das technische Argument läuft ins Leere: Die Initiative verlangt an bewilligten Anlässen kein lautloses Feuerwerk. Klassische Höhenfeuerwerke bleiben dort möglich – geplant, angekündigt und professionell gezündet. Genau diese Planbarkeit macht den Unterschied für Tiere, Tierhaltende und Anwohnende.

Im Initiativtext steht keine Obergrenze für bewilligte Feuerwerke – lesen Sie selbst nach, bevor Sie einer Zahl glauben.
Das sagen die Gegner
Das ist Bevormundung. Der Staat soll mir nicht vorschreiben, wie ich feiern darf.
Der Faktencheck

Freiheit gilt für alle – auch für die, die nicht mitfeiern.

Die persönliche Freiheit endet dort, wo andere erheblich belastet werden. Feuerwerkslärm macht vor keinem Gartenzaun halt: Haustiere geraten in Todesangst, Wildtiere fliehen in Panik, lärmempfindliche Menschen, Kleinkinder, Betagte und traumatisierte Personen haben keine Ausweichmöglichkeit.

Die Initiative verbietet das Feiern nicht – sie ordnet es. Wer ein Feuerwerk erleben will, kann das weiterhin: an bewilligten Anlässen, professionell und planbar, sodass sich Tierhaltende und Anwohnende darauf einstellen können.

52 % der Hunde zeigen Angst vor Feuerwerk – über 15 % brauchen Tage oder länger, um sich zu erholen (Studie Riemer 2019, Vetsuisse-Fakultät Bern).
Das sagen die Gegner
Schon wieder ein Verbot! Es braucht kein weiteres Verbot – die Schweiz reguliert sich zu Tode.
Der Faktencheck

«Kein weiteres Verbot» ist ein Slogan – kein Argument zur Sache.

Der Satz klingt griffig, sagt aber nichts darüber aus, ob diese konkrete Regel sinnvoll ist. Mit derselben Logik müsste man jede Regel ablehnen – auch Nachtruhe, Tempolimiten oder das Rauchverbot in Restaurants. Viele heute selbstverständliche Regeln wurden einst als «Verbotskultur» bekämpft, etwa die Gurtenpflicht – und werden heute von einer grossen Mehrheit geschätzt.

Dazu kommt: Über die Feuerwerksinitiative entscheidet nicht «der Staat von oben», sondern das Stimmvolk selbst. Ein Volks-Ja ist die demokratischste Art, eine Regel zu setzen – das Gegenteil von verordneter Verbotskultur. Und die Regel ist massvoll: Bewilligte Feuerwerke und leises Feuerwerk bleiben erlaubt.

Die Frage ist nicht «Verbot ja oder nein?», sondern: Rechtfertigt der Schaden für Tiere, Menschen und Umwelt eine Regel? Genau darüber stimmen wir ab.
Das sagen die Gegner
Es sind doch nur ein paar Tage im Jahr. Dafür braucht es keine Verfassungsänderung.
Der Faktencheck

Aus «ein paar Tagen» sind Wochen geworden.

Privates Feuerwerk wird längst nicht mehr nur am 1. August und an Silvester gezündet, sondern beginnt oft Wochen vorher und endet Wochen danach. Für Tiere ist jede einzelne, unangekündigte Detonation ein Schockereignis – sie können nicht wissen, dass «bald wieder Ruhe ist».

Und selbst wenige Nächte reichen für erhebliche Schäden: Nach dem 1. August werden 15 % mehr Hunde und Katzen als vermisst gemeldet (Schweizerische Tiermeldezentrale). Dazu kommen verletzte Menschen, Brände und rund 1'300 Tonnen Feuerwerksabfall pro Jahr (Botschaft des Bundesrates).

Schon ein 8-minütiges Feuerwerk vertreibt 95 % der Wasservögel für mehrere Tage aus ihren Schutzgebieten (Schweizerische Vogelwarte Sempach).
Das sagen die Gegner
Die Initiative gefährdet Arbeitsplätze und schadet dem Gewerbe.
Der Faktencheck

Die Branche verändert sich – sie verschwindet nicht.

Ein wesentlicher Teil des Geschäfts bleibt erlaubt: professionelle Grossfeuerwerke, leise Feuerwerksprodukte und der gesamte Eventbereich. Der Markt verlagert sich von lauten Einwegartikeln hin zu bewilligten Shows und lärmarmen Alternativen.

Gleichzeitig boomen Licht- und Drohnenshows – ein Wachstumsmarkt, in dem Schweizer Anbieter neue Wertschöpfung aufbauen können. Dem gegenüber stehen heute reale Kosten des privaten Feuerwerks: Einsätze von Feuerwehr und Sanität, Brandschäden, Reinigungsaufwand der Gemeinden – und rund 230 Feuerwerksunfälle mit Verletzten pro Jahr (Suva).

Immer mehr Städte weltweit ersetzen Feuerwerk durch Drohnen- und Lichtshows – spektakulär, wiederverwendbar und ohne Knall.
Das sagen die Gegner
Ein Verbot lässt sich gar nicht durchsetzen. Dann kaufen die Leute das Feuerwerk im Ausland – und wie die Niederlande zeigen, blüht der Schwarzmarkt.
Der Faktencheck

Kein Gesetz wirkt zu 100 % – aber jedes wirkt.

Mit demselben Argument müsste man auf Tempolimiten oder Littering-Bussen verzichten. Entscheidend ist: Fällt der legale Verkauf im Inland weg, sinkt die Menge des gezündeten Feuerwerks massiv – das zeigen Erfahrungen aus Gemeinden mit Feuerwerksverbot und aus dem Ausland.

Der Vergleich mit den Niederlanden hinkt zudem: Dort sind Knallkörper in den direkten Nachbarländern frei erhältlich und die Grenzen offen. Die Schweiz kennt Zollkontrollen, und die Einfuhr von Feuerwerk ist bereits heute bewilligungspflichtig. Vor allem aber: Bei einem Ja gilt das Abbrennverbot unabhängig vom Kaufort – wer im Ausland einkauft, darf hier trotzdem nicht zünden. Die flächendeckende Knallerei über Wochen hätte ein Ende.

Zahlreiche Schweizer Gemeinden kennen bereits heute Einschränkungen oder Verbote – und machen gute Erfahrungen damit. Zur Übersicht der Gemeinden.
Das sagen die Gegner
Die Initiative geht zu weit. Ein einfaches Gesetz oder Eigenverantwortung würde genügen.
Der Faktencheck

Auf Freiwilligkeit warten wir seit Jahrzehnten.

Appelle an die Rücksichtnahme gibt es jedes Jahr – geändert hat sich wenig. Petitionen, Vorstösse und kommunale Einzellösungen haben das Problem nicht gelöst, sondern einen Flickenteppich geschaffen: Was in der einen Gemeinde verboten ist, ist hundert Meter weiter erlaubt.

Die Feuerwerksinitiative schafft eine klare, schweizweit einheitliche Regel – mit vernünftigen Ausnahmen für professionelle Anlässe und leises Feuerwerk. Das ist kein Extrem, sondern ein Kompromiss.

Die Initiative wurde mit über 137'000 gültigen Unterschriften eingereicht – deutlich mehr als nötig. Das Anliegen ist breit abgestützt.

Worüber wir wirklich abstimmen

Zwei Fakten, die in der Debatte oft untergehen – mit Quelle. Und das Datum, auf das es ankommt.

~230
Feuerwerksunfälle pro Jahr in der Schweiz (Suva)
1'300 t
Feuerwerksabfall pro Jahr (BAFU)
29.11.2026
Die Schweiz stimmt ab – Ihre Stimme entscheidet

Wir verstehen die Freude am Feuerwerk.

Aber wer beide Seiten abwägt, sieht: Die Feuerwerksinitiative verbietet das Fest nicht – sie beendet nur das Leiden, das niemand bestellt hat. Für Tiere, die keine Stimme haben. Für Menschen, die Ruhe brauchen. Für eine Umwelt mit weniger Schadstoffen.

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